Aktive Ausübung, unter Anleitung eines Trainers oder Ausbildners, im Rahmen einer approbierten sportmedizinischen Veranstaltung.
Zudem ist die sportärztliche Betreuung eines Sportvereins zumindest im letzten halben Jahr vor der Einreichung zum ÖAK-Diplom nachzuweisen. Der Sportverein muss ordentliches Mitglied der Bundessportorganisation (BSO) sein.
Sollte die Ausbildung für das Diplom - Sportmedizin vor Erreichen der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung abgeschlossen werden (bitte sofort einreichen!), sind bis zum Erreichen derselben pro Jahr zusätzlich 10 Stunden Theorie nachzuweisen.
Nach Erhalt des Diplomes besteht eine verbindliche Weiterbildungsverpflichtung: Nachweis von 20 Stunden Theorie innerhalb von 3 Jahren, wobei Grundkurse nur mit der halben Stundenzahl anerkannt werden und Praxisseminare nur im Ausmaß von 5 Stunden.